Gut zu wissen

Alle Pflegebedürftigen von Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.



  • Was sind Entlastungsleistungen?

    Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.


    Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter,

  • Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag

    Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig "niedrigschwellige Betreuungsangebote" genannt. Sie sind besonders für Menschen mit Demenz interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich eingeschränkte Menschen können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Oder auch Hilfe im Haushalt oder bei Bewegung. Konkret kann das beispielsweise so aussehen:


    • einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen oder
    • einmal pro Woche ein Spaziergang oder
    • bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten.
  • Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

    Alle pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Wichtig ist, dass das Angebot nach dem aktuellen Landesrecht anerkannt ist.


    Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen, also den Pflege- oder Betreuungsdienst, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.

  • Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

    Werden im Monat nicht 125 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Wenn Sie beispielsweise im Krankenhaus waren und im November nur 25 Euro für Entlastungsleistungen ausgegeben haben, stehen Ihnen im Dezember die restlichen 100 Euro vom November sowie die 125 Euro vom Dezember zur Verfügung. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch bis Ende Juni ins neue Kalenderhalbjahr übertragen.

Quelle: Verbraucherzentrale

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